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   BVerwG, 23.11.2009 - 2 KSt 2.09 (2 B 71.09)   

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https://dejure.org/2009,19041
BVerwG, 23.11.2009 - 2 KSt 2.09 (2 B 71.09) (https://dejure.org/2009,19041)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.2009 - 2 KSt 2.09 (2 B 71.09) (https://dejure.org/2009,19041)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 2009 - 2 KSt 2.09 (2 B 71.09) (https://dejure.org/2009,19041)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Aufrechnung mit Schadensersatzforderungen aus Amtshaftung im Kostenfestsetzungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechnung mit Schadensersatzforderungen aus Amtshaftung im Kostenfestsetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.08.2009 - 2 B 71.09
    Auszug aus BVerwG, 23.11.2009 - 2 KSt 2.09
    Die sinngemäß eingelegte Erinnerung des Klägers gegen den Ansatz der Gerichtskosten für das Verfahren BVerwG 2 B 71.09 wird zurückgewiesen.

    1 I Auf der Grundlage des Senatsbeschlusses vom 12. August 2009 BVerwG 2 B 71.09 sind dem Kläger für das Beschwerdeverfahren Gerichtskosten in Höhe von 50 EUR in Rechnung gestellt worden.

  • BVerwG, 25.01.2006 - 10 KSt 5.05

    Erinnerung; Kostenansatz; unrichtige Sachbehandlung; Einzelrichter;

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2009 - 2 KSt 2.09
    4 II Der nach Zugang der Kostenrechnung gestellte und deshalb als Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG zu wertende Antrag, über den gemäß § 66 Abs. 6 GKG der Einzelrichter zu entscheiden hat (vgl. Beschluss vom 25. Januar 2006 BVerwG 10 KSt 5.05 NVwZ 2006, 479), bleibt ohne Erfolg.
  • VGH Bayern, 03.06.2009 - 6 C 07.565

    Kostenfestsetzung; Rechtsanwaltsvergütung; wirksame Kostengrundentscheidung;

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2009 - 2 KSt 2.09
    Rechtshemmende und rechtsvernichtende Einwendungen, wie etwa eine Aufrechnung, sind im Kostenfestsetzungsverfahren regelmäßig unerheblich (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 19. August 1999 - 4 C 99.1971 - juris und vom 3. Juni 2009 - 6 C 07.565 - juris; Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Oktober 2005, § 164 Rn. 12).
  • VGH Bayern, 19.08.1999 - 4 C 99.1971
    Auszug aus BVerwG, 23.11.2009 - 2 KSt 2.09
    Rechtshemmende und rechtsvernichtende Einwendungen, wie etwa eine Aufrechnung, sind im Kostenfestsetzungsverfahren regelmäßig unerheblich (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 19. August 1999 - 4 C 99.1971 - juris und vom 3. Juni 2009 - 6 C 07.565 - juris; Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Oktober 2005, § 164 Rn. 12).
  • BVerwG, 25.05.2011 - 2 KSt 1.11

    Anhörungsrüge; Befangenheitsgesuch; Besorgnis der Befangenheit; Einzelrichter;

    II Der als Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG zu wertende Antrag, über den gemäß § 66 Abs. 6 GKG der Einzelrichter zu entscheiden hat (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 2006 - BVerwG 10 KSt 5.05 - NVwZ 2006, 479 und vom 23. November 2009 - BVerwG 2 KSt 2.09 - juris), bleibt ohne Erfolg.
  • BVerwG, 29.09.2020 - 9 KSt 3.20

    Kosten für private Sachverständigengutachten im Eilverfahren

    Demgemäß wird eine Aufrechnung im Erinnerungsverfahren nicht berücksichtigt, falls die Gegenforderung nicht ausnahmsweise unstrittig oder rechtskräftig tituliert ist (BVerwG, Beschluss vom 23. November 2009 - 2 KSt 2.09 - juris Rn. 9); eine solche Ausnahme liegt hier nicht vor.
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